Bank- & Kapitalmarktrecht

Wo der Kapitalmarkt auf das Haftungsrecht trifft.

Fachbeiträge an der Schnittstelle von deutschem Zivilrecht und europäischer Finanzmarktregulierung – fundiert recherchiert, bewusst zugespitzt. Den Auftakt macht eine vierteilige Reihe zur Haftung von Ratingagenturen.

Reihe · Haftung von Ratingagenturen

Stilisierte Ratingskala von AAA bis D als absteigende Treppe mit fallendem Marker
N° 1

Wenn Ratingagenturen Krisen auslösen – und niemand haftet

Enron, Subprime, Eurokrise: Ratings lagen dramatisch daneben – und trotzdem geht der geschädigte Anleger fast immer leer aus. Der Auftakt zur Reihe erklärt, warum die Schutzlücke System hat.

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Paragrafenzeichen, dessen untere Hälfte sich in Punkte auflöst, daneben der Schriftzug Art. 35a Rating-Verordnung – ein zahnloser Tiger?
N° 2

Art. 35a RatingVO – ein zahnloser Tiger?

Der einzige europäische Haftungstatbestand für fehlerhafte Ratings – und praktisch keine erfolgreiche Klage. Drei Konstruktionsfehler erklären, warum. Mit Reformvorschlag.

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Vier Pfade als Linien, drei enden an einer Wand, ein gestrichelter Pfad mit der Beschriftung § 823 II BGB i.V.m. RatingVO läuft weiter
N° 3

Die vergebliche Suche nach der Anlegerhaftung

Die Rechtswissenschaft hat jede denkbare Konstruktion durchprobiert, um Anlegern einen Anspruch zu verschaffen – und ist an jeder gescheitert. Bis auf eine, und die ist umstritten.

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Sprechblase mit der Ratingnote BBB– und dem Untertitel Meinung, kein Messwert
N° 4

Rating als Meinung: Warum § 824 BGB fast immer leerläuft

„BBB–“ wirkt wie ein Messwert – juristisch ist es eine Meinung. Diese Einordnung entscheidet über fast die gesamte Emittentenhaftung: von Art. 5 GG über die Warentest-Rechtsprechung bis zum Werkvertrag.

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